2023-08-03
Jetzt muss meine Heizung raus! - Stimmt das?
Der aktuelle Stand der Pläne zum Gebäudeenergiegesetz
Da wir nicht nur eine Manufaktur für Natursteinheizkörper, sondern auch ein Heizungsfachbetrieb sind, werden wir derzeit mit vielen Fragen, Ängsten und Vorurteilen zum geplanten “Heizungsgesetz” konfrontiert. Nachdem das Ganze bis vor kurzem tatsächlich nach einem aktionistischen Schnellschuss aussah, haben sich die Wogen etwas geglättet und auch wir bemühen uns, unsere Kunden sachlich und aktuell zu Informieren. Hier der derzeit bekannte Sachstand:
1. Alle ab 2024 neu geplanten Heizungen müssen mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser Wert muss rechnerisch erreicht werden. Dazu sind mehrere Kombinationen möglich, z.B. der Anschluss an ein Fernwärmenetz, heizen mit Strom, Installation einer Wärmepumpe oder heizen mit Solarthermie. Auch Hybridheizungen, bei der eine erneuerbare Energiequelle mit einem Gas - oder Ölbrenner kombiniert wird, sind möglich.
Noch etwas ungenau sind die Aussagen zu möglicher Wasserstofftechnologie oder zur Nutzung von Methan oder Biogas.
2. Bestehende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden!
Bei Heizungsschäden, die eine Reparatur unmöglich machen (sogenannte Heizungshavarien), ist eine Übergangszeit von 3 Jahren vorgesehen. Das heißt, hier kann der Fachbetrieb eine gebrauchte Heizung mit fossiler Energiequelle einbauen, die noch 3 Jahre genutzt werden kann. Dann muss eine neue nach o.g. Maßstäben her. Ist ein Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz absehbar, kann diese Frist auf bis 10 Jahre verlängert werden.
3. Immobilienbesitzer, die ihren Wohnraum selbst nutzen, erhalten einheitlich 30% Förderung auf jede Art Heizung, die den 65%-Anspruch erfüllt. Für alle, die schneller als vom geplanten Gesetz gefordert wechseln, sollen Klimaboni als Anreiz vergeben werden.
4. Ziemlich kompliziert und uneindeutig klingen die Aussagen zu den Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf Vermieter und - besonders interessant- auf Mieter. Mieter sollen mit verschiedenen Ausgleichsklauseln vor unzumutbaren Kosten geschützt werden. Ich bin ehrlich, ich habe in diesem Punkt nicht alles verstanden. Im Wesentlichen geht es wohl darum, dass die Kosten, die der Vermieter auf die Miete umlegen darf, umso höher sind, je effektiver die neue Heizung arbeitet.
5. Der Umstellungsprozess auf hauptsächlich klimaneutrale Heizungen soll 2044 abgeschlossen sein. So lange hat man also im besten (oder schlimmsten) Fall Zeit, seine Heizung auszutauschen. Das heißt, Heizungen, die noch in diesem Jahr auf fossiler Basis neu eingebaut werden, dürfen noch 20 Jahre laufen.
Nach dem ganzen Wirbel und den vielen Verunsicherungen - man hätte diese Fakten einfach mal besser und zielsicherer erklären sollen - darf man also gelassen bleiben. Und wenn das mit Ihrer neuen Heizung jetzt noch etwas Zeit hat - gönnen Sie sich doch schon einmal einen neuen Heizkörper. Unsere Natursteinheizkörper funktionieren nämlich in jeder Heizung.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Spätsommer,
Heike Burghardt
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942, Stand vom 02.08.2023
tibutherm - 14:34:08 | Kommentar hinzufügen
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